euroSTORAGE
Datensicherungssystem

Auf der sicheren Seite bei Finanzprüfungen

Kassensysteme im Einzelhandel speichern täglich eine Vielzahl an Daten: Ein- und Auszahlungen, Transaktions- und Umsatzjournale, Tagesabschluss und Umsatz nach Kasse und Bediener sowie Wareneingänge und Inventurdaten. Bei einer Finanzprüfung müssen diese digitalen Daten über einen langen Zeitraum von 10 Jahren offen gelegt werden. Die automatisierte Datensicherung nach den Anforderungen der Finanzbehörden ist deshalb eine wichtige Voraussetzung, um Ihre Daten vollständig zu halten. euroSTORAGE sorgt für dauerhaften Schutz und lückenlose Archivierung Ihrer Daten.

Seit dem 1.1.2002 hat die Finanzverwaltung im Rahmen von Betriebsprüfungen weitgehende Zugriffsrechte auf die Datenverarbeitungs-Systeme von Unternehmen. Nach den Regelungen der GDPdU - Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen - sind Unternehmen verpflichtet, den Finanzverwaltungen im Rahmen von Betriebsprüfungen Zugriff auf die Datenverarbeitungs-Systeme zu ermöglichen. Digitale Unterlagen müssen 10 Jahre aufbewahrt werden. Mit der Datenarchivierungslösung euroSTORAGE kommen Sie auf die sichere Seite bei den Anforderungen durch die GDPdU.

Bei der Datenträgerüberlassung sind der Finanzbehörde mit den gespeicherten Unterlagen und Aufzeichnungen alle zur Auswertung der Daten notwendigen Informationen -z. B. über die Dateistruktur, die Datenfelder sowie interne und externe Verknüpfungen - in maschinell auswertbarer Form zur Verfügung zu stellen. Dies gilt auch in den Fällen, in denen sich die Daten bei Dritten befinden.

euroSTORAGE unterstützt die GDPdU-konforme Betriebsführung durch die Datenarchivierung via Rechenzentrum und hält die Daten in zwei unabhängigen Rechenzentren vor, so dass alle Daten vor Schäden durch Brand, Wasser und Einwirkungen durch höhere Gewalt geschützt sind.

Weiterführende Informationen: